Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Staat auch festgelegt, dass er den Bürgen bei der Altersvorsorge unter die Arme greift. Die dafür vorgesehen Produkte heißen Rürup-Rente und Riester-Rente. Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Produktvorgaben.
a) Rürup-Rente (Schicht 1)
Alle Steuerpflichtigen, also auch nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige oder Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen können eine Rürup-Rente abschließen. Die Förderung erfolgt über Steuervorteile. Sparer können in den kommenden Jahren jedes Jahr mehr Aufwendungen für diese Art der Altersvorsorge geltend machen. 2008 sind es für Alleinstehende 13.200 Euro und für Verheiratete 26.400 Euro, die für ein Rürup-Produkt angesetzt werden können. Ab dem Jahr 2025 ist dann das Maximum an Altersvorsorgebeiträgen für eine Rürup-Rente mit jährlich 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Verheirate abzusetzen.
Dieses Produkt kann nur verrentet werden, eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Die Rente ist dann aber komplett steuerpflichtig. Die Hinterbliebenenversorgung (nur für Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder) ist nur im Rahmen eines Zusatzvertrages möglich, der jedoch die Altersrente schmälert. Ohne diesen Zusatzvertrag verfallen die Beiträge, wenn der Rürup-Sparer verstirbt.
b) Riester-Rente (Schicht 2)
Im Gegensatz zur Rürup-Rente können alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, aber auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, eine Riester-Rente abschließen und sollten es meiner Meinung auch tun, da sich die staatliche Förderung nicht nur bei Geringverdienern und kinderreichen Familien mit Zulagen sondern auch bei gut Verdienenden mit hoher Steuererpaparnis rechnet. Bei der Riester-Rente werden für jeden Sparer jährlich eine Grundzulage (ab 2008 154 Euro) und je nach Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder auch Kinderzulagen vom Staat bezahlt (ab 2008 185 Euro, für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es 300 Euro), sofern er derzeit ab 2008 4 % seines Bruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro) pro Jahr in einen Riester-Sparvertrag einzahlt. Bei Gut-Verdienern ist es die Steuerersparnis, die den Reiz ausmacht. Die durchschnittliche Förderquote pro Vertrag liegt zwischen 30 % und 60 %.
Die Abwicklung und die Zulagenregelung sind vom Gesetzgeber stark vereinfacht worden und auch die Angebote sind nun attraktiv und vielfältig.
Auch dieses Produkt unterliegt in der Auszahlungsphase komplett der Steuerpflicht.
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