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Pflegetagegeld

Die Leistung der gesetzlichen Pflegekasse reicht bei weitem nicht aus, um die durchschnittlich anfallenden Pflegekosten abzudecken. Eine private Pflegezusatzversicherung hilft, für den Ernstfall finanziell vorzusorgen.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Im Pflegefall bietet die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundversorgung. Ein Pflegeplatz kann in der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) bis zu 3.000 € kosten, in machen Regionen sogar mehr. Die maximale Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt auch nach der letzten Pflegereform nur 1.470 € pro Monat.

Die Lücke zu den tatsächlichen Kosten müssen die Pflegebedürftigen selbst oder ihre Angehörigen schließen. Immer mehr werden dadurch zum Sozialfall. Das Sozialamt prüft auch das Vermögen des Ehepartners und der unterhaltspflichtigen Kinder („Kinder haften für ihre Eltern“). Auf Erspartes, Sachvermögen oder Grundbesitz der Angehörigen kann also unter Umständen auch zugegriffen werden.

Private Vorsorge tut Not

Deswegen sollte man rechtzeitig an eine zusätzliche Absicherung denken, damit man im Notfall ausreichend abgesichert ist. Die Notwendigkeit der privaten Vorsorge  – zum Schutz des Vermögens und der Familie – bestätigt auch Stiftung Warentest.

Folgende Leistungsmerkmale sollte der private Versicherungsschutz aufweisen:

  • sofortiger Schutz ab Versicherungsbeginn bis zu 100 %,
  • dauerhafter Werterhalt durch dynamische Anpassungen,
  • Nachversicherungs-Garantie für künftige Reformen der Pflegepflichtversicherung.

Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten aktuell die Hallesche mit dem Tarif Olga oder die Universa mit den Tarifen PT-Komfort oder PT-Premium.

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