Am 22.09.2010 hat das Kabinett der Bundesregierung einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den Anlegerschutz für offene Immobilienfonds verbessern soll.
Für Altanleger, d.h. Investoren, die ihre Anteile vor dem Kabinettsbeschuss erworben haben, ändert sich künftig nichts.
Für Neuanleger gelten ab sofort folgende Regeln:
Der BVI Bundesverband für Investment und Asset Management begrüßt das Anlegerschutzgesetz: „Wir sind auf einem guten Weg. Für Privatanleger werden offene Immobilienfonds grundsätzlich liquide Anlagen bleiben, Großanleger und Institutionelle müssen sich aber längerfristig binden.“ Für diese Trennung von institutionellen und privaten Anlegern hat sich die Branche seit Februar 2009 eingesetzt.
12.10.2010
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