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Offene Immobilienfonds - Kabinettsbeschluss

Am 22.09.2010 hat das Kabinett der Bundesregierung einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den Anlegerschutz für offene Immobilienfonds verbessern soll.

Für Altanleger, d.h. Investoren, die ihre Anteile vor dem Kabinettsbeschuss erworben haben, ändert sich künftig nichts.

Für Neuanleger gelten ab sofort folgende Regeln:

  • Zweijährige Haltefrist für Fondsanteile, um plötzliche Geldmittelabflüsse zu verhindern. Anschließend für zwei weitere Jahre gestaffelte Abschläge bei der Anteilsrückgabe. Ab dem fünften Jahr soll die Rückgabe den Anleger nichts mehr kosten.
  • Unabhängig davon soll jeder Privatanleger monatlich bis zu 5.000 € aus seinem Fonds entnehmen können.
  • Erhöhung der Bewertungsfrequenz der Immobilien.

Der BVI Bundesverband für Investment und Asset Management begrüßt das Anlegerschutzgesetz: „Wir sind auf einem guten Weg. Für Privatanleger werden offene Immobilienfonds grundsätzlich liquide Anlagen bleiben, Großanleger und Institutionelle müssen sich aber längerfristig binden.“ Für diese Trennung von institutionellen und privaten Anlegern hat sich die Branche seit Februar 2009 eingesetzt.

12.10.2010

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