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Was ändert sich durch die Gesundheitsreform?

Am 1. April 2007 trat die neue Gesundheitsreform in Kraft. Teile des Reformwerkes wie der Gesundheitsfonds und der neue Risikostrukturausgleich treten vorraussichtlich erst ab 2009 in Kraft. Neu ist auch die Versicherungspflicht. Die rund 200.000 bis 300.000 Nichtversicherten müssen bis spätestens 2009 Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung werden.

Was ändert sich für gesetzlich Versicherte?

Für die meisten Versicherten gibt es zunächst keine spürbaren Änderungen. Ausgeweitet werden die Leistungen bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für ältere Menschen und bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Zudem können Kassen neue Wahltarife anbieten – etwa Tarife mit Selbstbehalt oder solche, in deren Rahmen auch homöopathische Arzneimittel bezahlt werden. Beispielsweise DAK, Techniker (TK) und Kaufmännische Krankenkasse (KKH) bieten Wahltarife an.

Wer zukünftig Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen. Komplikationen zum Beispiel nach Piercings und Schönheitsoperationen werden nicht mehr bezahlt. Kliniken werden für ambulante Behandlungen geöffnet.

Für diejenigen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, wird ein Wechsel in die PKV deutlich erschwert.

Steigen die Beitragssätze der gesetzlichen Kassen?

Wenn 2009 der Gesundheitsfonds startet, gilt für alle gesetzlichen Kassen bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz, der vom Bund festgelegt wird.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ein, die Kassen erhalten für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Kassen mit vielen Kranken bekommen zudem Geld von anderen Kassen. Reicht einer Kasse das Geld nicht, kann sie einen begrenzten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern.

Was ändert sich für privat Versicherte?

Zunächst ändert sich nichts. Vom 1. Januar 2009 an müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Der Zugang ist beschränkt.

Ehemals Privatversicherte ohne aktuellen Versicherungsschutz muss die Private Krankenversicherung (PKV) bereits vom 1. Juli 2007 an aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge.

Weil der Basistarif nach Ansicht der Privatkassen nicht Kosten deckend ist, warnen diese vor Beitragserhöhungen für Bestandskunden, auf die die Mehrkosten umgelegt werden sollen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Gesundheitsreform auf jeden einzelnen Versicherten auswirkt. Für die Versicherten heißt es künftig noch mehr als bisher: rechnen und vergleichen.

Im Moment laufen Klagen der privaten Krankenversicherer gegen die Zusatztarife der GKV.

April 2007, aktualisiert im März 2008

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