Nachdem alle Kursgewinne für die ab dem 01.01.2009 gekauften Fondsanteile der Abgeltungsteuer unterliegen, bieten Banken und Fondsgesellschaften den Kunden zwei Möglichkeiten: Eröffnung eines zweiten Depots oder aber eines Unterdepots. Nur so kann steuertechnisch zwischen „alten“ (Fonds, die vor dem 01.01.2009 ins Depot gelegt wurden) und „neuen“ Fonds (Fonds, die ab dem 01.01.2009 ins Depot gelegt wurden) unterschieden werden. Nur mit Hilfe von zwei separaten Depots kann sichergestellt werden, dass einzig die Kursgewinne der „neuen“ Fonds der Abgeltungsteuer unterliegen.
Nicht bei allen Banken und Fondsgesellschaften werden diese Zweit- oder Unterdepots automatisch eingerichtet. Bei vielen großen Fondsgesellschaften müssen die Sparer die Einrichtung eines Unterdepots extra beantragen. Die Führung eines Zweit- oder Unterdepots ist oftmals gebührenpflichtig, doch diese Gebühr zahlt sich in jedem Falle aus.
Übrigens: Diese Steuerregeln gelten nicht nur für Fonds, sondern auch für Aktien. Daher sollten sich nicht nur Fondssparer, sondern auch Aktionäre um ihr Depot kümmern.
26.09.2008
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