Ein weiterer steuerlich interessanter Weg, Altersvorsorge zu betreiben, ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Es gibt fünf unterschiedliche Durchführungswege der bAV:
Jede der einzelnen Formen hat positive und negative Aspekte. Gemeinsam ist allen, dass ab 2005 Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei in ein Produkt eingezahlt werden können. Bei Rentenauszahlung ist die Rente jedoch komplett zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung). Prinzipiell muss jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Durchführungsweg anbieten, den er aber selbst bestimmen kann. Die Mitnahme der bAV-Produkte zum neuen Arbeitgeber ist deswegen nur begrenzt möglich, da der neue Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, das mitgebrachte Produkt weiterzuführen. Am Einfachsten ist die Übertragung einer Direktversicherung zum neuen Arbeitgeber. Das Thema bAV ist sehr komplex und soll an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden, da es den Rahmen dieses Artikel sprengen würde.
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