„Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.”
- Finanztest Juni 2009
Menschen, die auf ihre Arbeitskraft angewiesen sind über keinerlei andere Einkünfte verfügen, sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Neben den Angestellten sind im Falle der Berufsunfähigkeit besonders folgende Personengruppen betroffen:
Studenten sind während ihrer Freizeit oder bei dem Besuch universitär gebundener Veranstaltungen nur sehr unzureichend geschützt. Da sie erst fünf Jahre nach dem Beginn ihrer ersten Berufstätigkeit vollständig durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, sollten Studenten ihre Arbeitskraft versichern lassen. Gleiches gilt für Auszubildende.
Auch für Hausfrauen und Hausmänner ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus sinnvoll. Denn neben dem Verdienst sind auch der Umfang und die Art der geleisteten Arbeit sehr wichtig. Wenn die Hausfrau für unbestimmte Zeit nicht in der Lage ist, sich um die Wohnung und die Kinderbetreuung adäquat zu kümmern, muss eine Ersatzkraft eingestellt werden, die zusätzliche Kosten verursacht.
Beamte sollten ebenfalls für die Anfangszeit in ihrem Beruf vorsorgen. Eine spezielle „Beamtenklausel“ stellt sicher, dass das Risiko der Dienstunfähigkeit fünf Jahre privat überbrückt wird, bevor Anspruch vom Dienstherren besteht.
Selbstständige sind grundsätzlich nicht gesetzlich rentenversichert und müssen daher privat vorsorgen.
Die Berufsunfähigkeitsrente kommt dann in der Regel zum Einsatz, wenn der Versicherte seinen Beruf für mindestens sechs Monate zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. In diesem Fall zahlt die Versicherung die vereinbarte monatliche Rente. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung legt der Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss die monatlich auszuzahlende Rente fest. Diese sollte mindestens 75 Prozent seines derzeitigen Nettoeinkommens betragen. So wird gewährleistet, dass der Versicherte auch nach dem Ausstieg aus dem alten Beruf den gewohnten Lebensstandard beibehalten kann.
Die Verbraucherschützer empfehlen einen Abschluss in jungen Jahren. Denn wie bei privaten Krankenversicherungen steigt der Preis mit höherem Eintrittsalter und persönlichen Gesundheitsrisiken.
Selbständige sind bei Berufsunfähigkeit gesetzlich nicht abgesichert, Freiberufliche müssen mit Einnahmeausfällen rechnen, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes mit Versorgungslücken. Als Arbeitnehmer steht Ihnen von der gesetzlichen Rentenversicherung nur ein geringer Teil Ihres letzten Nettoeinkommens zu. Oder aber gar nichts, wenn Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens 6 Stunden und mehr zur Verfügung stehen können.
Dabei können Sie auf alle verfügbaren Berufen am Arbeitsmarkt verwiesen werden. Ohne Rücksicht auf Ihre Qualifikation und Lebensstellung (notfalls als Pförtner oder Grünanlagenpfleger)! Nur wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, dann erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente; bei 3 bis unter 6 Stunden gibt es die halbe Rente.
Die halbe Erwerbsminderungsrente bekommen auch all diejenigen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind und nach altem Recht als berufsunfähig eingestuft wurden.
Berufsanfänger haben in der Regel erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren Leistungsanspruch.
Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen und Schäden am Bewegungsapparat (Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Knochen).

Diagramm: Ursachen für Berufsunfähigkeit
Das Risiko, dass man den eigenen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, besteht immer. Insbesondere körperlich und geistig belastende Berufe sind besonders gefährdet (z.B. Handwerker, Feuerwehrmänner, Krankenpfleger aber auch Lehrer oder Musiker).
Als Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung kommen folgende vier Versicherungen in Frage:
Diese vier Versicherungen können im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, einen umfassenden Berufsunfähigkeitsschutz ersetzen sie jedoch nicht. Im Zweifel ist ein schlechter Schutz immer noch besser als gar keiner. Welcher Kompromiss im Zweifel der beste ist, hängt immer vom Einzelfall ab.
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