Die Rentenreformen in den vergangenen Jahren haben das Rentenniveau deutlich gedrückt. Für alle diejenigen, die sich in puncto Altersvorsorge lediglich auf die gesetzliche Rente (Schicht 1) verlassen, wird es ein böses Erwachen geben. Zudem steigt seit Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005 die steuerliche Belastung von Jahrgang zu Jahrgang.
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge geht davon aus, dass ein Rentner, der sich 2004 in den Ruhestand verabschiedet hat, gerade einmal mit 38 % seines bisherigen Bruttoeinkommens auskommen muss. Und die 38 % bekommt auch nur der sogenannte „Eckrentner“, der 45 Jahre lang Beiträge in die staatliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Doch das schaffen heute nur noch die wenigsten. Längere Ausbildungszeiten, Elternzeit sowie Zeiten der freiwilligen oder unfreiwilligen Erwerbslosigkeit minimieren die gesetzlichen Rentenansprüche zum Teil erheblich.
Auch diejenigen, die sich früher in den Ruhestand verabschieden, müssen zum Teil erhebliche Einbußen in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den jemand früher in Rente geht, wird ein Abschlag von 0,3 % auf die Rentenzahlung fällig – und das lebenslang. Vor kurzem hat sich die Regierung auf die „Rente mit 67“ geeinigt. Danach steigt das Renteneintrittsalter für jüngere Jahrgänge sukzessive an. Für die Jahrgänge ab 1964 liegt dieses dann bei 67 Jahren.
Besonders groß ist die Versorgungslücke bei gut verdienenden Akademikern, denn diese starten wegen der längeren Ausbildungszeiten vergleichsweise spät in den Beruf. Mit entsprechender Verzögerung beginnt die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Zudem schlagen lediglich die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung bei der gesetzlichen Rente zu Buche. Je höher das Einkommen, umso größer ist die Lücke, die es zu schließen gilt. Zudem müssen nicht nur die Rentenkürzungen kompensiert werden, sondern auch die mit jedem Jahrgang steigende steuerliche Belastung im Alter. Grund hierfür ist die Einführung der nachgelagerten Besteuerung mit dem neuen Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005.
Wer nach 2040 in den Ruhestand geht, wird 100 % seiner gesetzlichen Rente steuerlich ansetzen müssen. Der Anstieg erfolgt seit 2005 stufenweise um 2 % pro Jahr bis 2020, ab dann um 1 % pro Jahr bis 2040. Für all diejenigen, die 2009 in Rente gehen, liegt der steuerpflichtige Rentenanteil noch bei 58 %. Der steuerfreie Betrag wird dann für die gesamte restliche Rentenlaufzeit nominal festgeschrieben. Der Nachteil: sämtliche Rentenerhöhungen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sind zu 100 % steuerpflichtig.
Wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen über 7.664 Euro liegt, so fallen steuerpflichtige Erträge an. Viele Rentner werden seit 2005 vom Finanzamt aufgefordert, wieder eine Steuererklärung abzugeben.
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