Direkt zum Textanfang springen Hauptnavigation überspringen

Hauptnavigation

Sie sind hier: Startseite  Aktuelles Was bedeutet die Abgeltungsteuer für mein Investmentdepot?

Was bedeutet die Abgeltungsteuer für mein Investmentdepot?

Ab dem 1. Januar 2009 treten die Regelungen zur Abgeltungsteuer in Kraft. Unter diese Steuer fallen ab 2009 Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapiergeschäften. Sie werden mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Der Sparerfreibetrag wird durch einen Sparer-Pauschbetrag ersetzt. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt zukünftig für Ledige 801 Euro und für zusammen veranlagte Ehepaare 1602 Euro. Erträge unter dieser Grenze müssen nicht versteuert werden.

Aktienfondsbesitzer werden durch die Abgeltungsteuer schlechter gestellt, denn künftig entfallen sowohl die Spekulationsfrist als auch das Halbeinkünfteverfahren (bei Dividenden). Durch Investitionen vor dem 01. Januar 2009 lassen sich jedoch Vorteile sichern. Mit aktiv verwalteten Fonds (wie Superfunds, Dachfonds etc.) müssen sich die Anleger nicht an eine starre Vermögensaufteilung binden. Umschichtungen auf Fondsebene haben nach heutigem Stand keine unmittelbaren Abgeltungsteuerfolgen auf Fondsebene, so dass die erzielten Gewinne dem Fondsmanager weiterhin unbelastet von deutscher Steuer zur Investition zur Verfügung stehen. Das Fondsmanagement kann also Einzeltitel in Portfolios je nach Marktchancen und –risiken austauschen.

Die Frage, die wir uns heute stellen müssen, lautet nicht, in welches Thema, welche Region oder Branche es heute zu investieren gilt. Die Frage lautet, welche konzeptionellen Ansätze vermögensverwaltender Fonds entsprechen hinsichtlich der Ausgewogenheit von Chancen und Risiken dem, was ich selbst anstrebe und mir andererseits zuzumuten bereit bin. Zudem geht es auch darum, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Fonds das, was ihn aktuell auszeichnet, auch für die Zukunft leisten kann.

Letztendlich muss eine breite Streuung über unterschiedliche Manager und Konzepte als Sicherheit dafür dienen, dass man nicht ausgerechnet alles auf den Manager gesetzt hat, der vielleicht schon in Kürze nicht mehr mit guten Ergebnissen dienen kann und ins Lager der Erfolglosen abtaucht. Deren negativer Einfluss auf das Gesamtportfolio kann nur dann in erträglichen Grenzen gehalten werden, wenn von vorneherein breit gestreut wurde. Vor allem läßt sich im Rahmen des Sparerfreibetrages natürlich ein Fonds auch künftig abgeltungsteuerfrei austauschen, wenn sein Volumen  - und damit der ja ohnehin enttäuschende Kursgewinn – so gering ist, dass der Freibetrag ausreicht, um die Abgeltungsteuer zu kompensieren. 

Viele Ideen für ein solches vermögensverwaltendes Depot findet man eher bei den kleineren Gesellschaften, die sich meist auf nur wenige Konzepte konzentrieren und die oftmals ihren eigenen finanziellen Erfolg mit dem Schicksal der von ihnen betreuten Fonds eng verflochten haben.

Wichtig ist, dass man sich als Anleger möglichst bald Gedanken zur Depotumstrukturierung macht, denn ehe man sich versieht, ist der 1.1.2009 da und damit die Abgeltungsteuer für alle neuen Investments eingeführt. 

März 2008

← Zurück zu Aktuelles

Fußnavigation überspringen

Fußnavigation

Impressum | Rechtliche Hinweise | Barrierefreiheit

© Copyright 2004-2009 Silvia-Fischer-Finanz | Finanzberaterin, Finanzberatung
Lena-Christ-Straße 2, 82031 Grünwald bei München. Alle Rechte vorbehalten.

 

Ein Stapel Tageszeitungen als Symbol für Neuigkeiten